Rauchmelderpflicht in NRW - H.J. Blankart GmbH

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Rauchmelderpflicht in NRW

Aktuelles

Seit dem 01.04.2013 gilt in NRW eine Rauchmelderpflicht für Neubauten.
Ab dem 01.01.2017 zieht die Landesregierung diese Gesetzgebung für Bestandsbauten nach.
Eine Missachtung dieses Gesetztes kann im Brandfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Rauchmelder können Leben retten! Bitte informieren sie sich.

Als kompetenter Partner an ihrer Seite beraten wir sie gern über ihren individuellen und von der Wohnsituation abhängigen
Bedarf für eine Rauchmelderabdeckung:
Basis- und Optimalschutz; Bedienung und Funktionen von hochwertigen Meldern; Service und Wartung
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